Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Beier Consult GmbH

für Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung

Stand: 10.08.2025

1. Geltungsbereich

  • 1.1

    Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Beier Consult GmbH („Auftragnehmer") und gewerblichen Kunden („Kunde") über Personalvermittlung sowie Arbeitnehmerüberlassung (AÜ).

  • 1.2

    Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei Zustimmung in Textform durch die Beier Consult GmbH.

2. Begriffe

„Personalvermittlung" Nachweis/Herstellung des Kontakts mit dem Ziel eines Arbeits-/Dienstvertrags zwischen Kunde und Kandidat.

„Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)" vorübergehender Einsatz von bei der Beier Consult GmbH angestellten Mitarbeitern beim Kunden als Entleiher.

A. Personalvermittlung

3. Leistung & Vertragsschluss (auch ohne Suchauftrag)

  • 3.1

    Die Beier Consult GmbH darf Kandidatenprofile auch ohne vorherigen Suchauftrag initiativ übermitteln („Initiativvorschlag").

  • 3.2

    Ein Vermittlungsvertrag kommt spätestens zustande, wenn der Kunde

    • (a) ein Gespräch/Interview vereinbart oder führt,
    • (b) weitere Unterlagen anfordert,
    • (c) das Profil intern oder an verbundene Unternehmen weiterleitet,
    • (d) den Kandidaten/dessen Daten zu eigenen Recruiting-Zwecken nutzt, oder
    • (e) den Kandidaten beschäftigt (Arbeits-/Dienstvertrag).
  • 3.3

    Separat erteilte Suchaufträge in Textform sind möglich; hierfür gelten diese AGB ergänzend.

4. Provision, Fälligkeit, Nachlauf

  • 4.1

    Vermittlungsprovision: 25 % des Brutto-Jahreszielgehalts (Fix + garantierte variable Zielanteile) des eingestellten Kandidaten.

  • 4.2

    Fälligkeit: sofort netto mit Unterzeichnung des Arbeits-/Dienstvertrags zwischen Kunde und Kandidat (Rechnungsstellung unmittelbar nach Nachweis).

  • 4.3

    Nachlauf/Schutz (12 Monate): Stellt der Kunde den vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung ein (auch bei verbundenen Unternehmen) ist die Provision gem. 4.1 fällig.

  • 4.4

    Umgehungsverbot: Gibt der Kunde Profile an Dritte weiter und kommt es dort zur Einstellung, schuldet er die Provision wie bei Eigeneinstellung.

5. Vorbekanntheits‑/Meldepflicht

  • 5.1

    Der Kunde teilt unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Zugang unseres Kandidatenprofils in Textform mit, ob ihm der Kandidat bereits bekannt ist, und nennt Quelle und Datum (z. B. eigene Bewerbung, andere Agentur).

  • 5.2

    Vorbekanntheit liegt vor, wenn dem Kunden der Kandidat innerhalb der letzten 12 Monate für dieselbe oder eine vergleichbare Position nachweislich vorgestellt wurde oder bereits ein sachbezogener Austausch zur Vakanz stattfand.

  • 5.3

    Beweislast: Der Kunde erbringt den Nachweis (z. B. datierte E-Mails / Bewerbungsunterlagen).

  • 5.4

    Rechtsfolge bei Verstoß: Unterbleibt die fristgerechte Mitteilung oder stellt der Kunde den Kandidaten gleichwohl ein (auch bei verbundenen Unternehmen), wird die Provision nach Ziff. 4.1 in voller Höhe fällig.

  • 5.5

    Ordnungsgemäße Meldung: Erfolgt die Meldung fristgerecht und kommt es ohne unsere Mitwirkung später zur Einstellung, entsteht keine Provision.

B. Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)

6. Erlaubnis, Form & Kennzeichnung

  • 6.1

    Die Beier Consult GmbH verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Kiel (Anschrift: Agentur für Arbeit Kiel, 24131 Kiel), vom 26. August 2010.

  • 6.2

    Der AÜ-Vertrag wird in Textform geschlossen, die Überlassung wird ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, und die einzusetzende Person wird vor Überlassung unter Bezugnahme auf den Vertrag konkretisiert.

7. Einsatzbedingungen, Equal Pay & Höchstüberlassung

  • 7.1

    Es gelten die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs (Equal Treatment). Von Equal Pay darf nur im gesetzlichen/tariflichen Rahmen abgewichen werden; spätestens nach 9 Monaten greift Equal Pay. Anrechnung einschlägiger Voreinsätze beim selben Entleiher: bis 3 Monate Unterbrechung werden mitgezählt. Verlängerung bis max. 15 Monate ist nur bei stufenweiser Heranführung nach einschlägigen Branchen‑Zuschlagstarifverträgen möglich.

  • 7.2

    Höchstüberlassungsdauer: Einsatz beim selben Entleiher max. 18 Monate. Voreinsätze (auch über andere Verleiher) werden angerechnet, sofern Unterbrechungen ≤ 3 Monate liegen; > 3 Monate setzen zurück.

  • 7.3

    Arbeitskampf: Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist; Leiharbeitnehmer müssen in diesem Fall nicht arbeiten.

  • 7.4

    Baugewerbe: Keine Überlassung für gewerbliche Bauarbeiten im Sinne der gesetzlichen Einschränkungen.

8. Arbeitsschutz & Zeiterfassung

  • 8.1

    Die Tätigkeit der Leiharbeitnehmer unterliegt den Arbeitsschutzvorschriften des Entleiherbetriebs; die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten hierfür trägt der Entleiher (Unterweisung vor Einsatzbeginn, Unterrichtung über Gefährdungen, besondere Qualifikationen/ärztliche Überwachung, Bereitstellung erforderlicher PSA).

  • 8.2

    Zeiterfassung: Der Kunde bestätigt Arbeitszeiten (digital/Zeitschein). Monatsstundenübersichten gelten mit Bestätigung als Leistungsabnahme.

9. Preise, Abrechnung, Zahlungsziel

  • 9.1

    Verrechnungssätze pro Stunde gem. Anlage 1 (Leistungs‑ & Preisübersicht); Zuschläge nach Anlage 1. Reise/Wege nach Vereinbarung.

  • 9.2

    Abrechnung: monatlich auf Basis der bestätigten Monatsstundenübersicht; Zahlungsziel: sofort netto. Verzug: Die gesetzlichen Regeln gelten; spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt automatisch Verzug ein, sofern nicht vorher Zahlung fällig war. Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB.

10. Übernahme aus AÜ – linear, Basis 25 %

Bemessungsgrundlage: Brutto‑Jahreszielgehalt beim Kunden. Einsatzdauer = zusammenhängende Überlassungszeit beim selben Entleiher; Voreinsätze werden angerechnet; Unterbrechungen > 3 Monate setzen auf 0.

Zeitpunkt des Vertragabschlusses
(seit Überlassungsbeginn)
Provision
0 volle Monate25%
1 volle Monate22,9%
2 volle Monate20,9%
3 volle Monate18,8%
4 volle Monate16,7%
5 volle Monate14,6%
6 volle Monate12,5%
7 volle Monate10,4%
8 volle Monate8,3%
9 volle Monate6,2%
10 volle Monate4,2%
11 volle Monate2,1%
ab 12 volle Monate0,0%

C. Gemeinsame Regelungen

11. Haftung

  • 11.1

    Die Beier Consult GmbH wählt Personal mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

  • 11.2

    Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur für Kardinalpflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden; bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; Leben/Körper/Gesundheit und Produkthaftung unberührt.

  • 11.3

    Für Erfüllungsrisiken unter Kundenweisung (AÜ‑Einsatz) haftet die Beier Consult GmbH nicht.

12. Datenschutz & Vertraulichkeit

  • 12.1

    Beide Parteien wahren Vertraulichkeit; Personen‑/Bewerberdaten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung genutzt.

  • 12.2

    Die Parteien handeln regelmäßig als getrennt Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); jede Partei erfüllt ihre Informations‑/Löschpflichten.

13. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.

14. Schlussbestimmungen

  • 14.1

    Textformklausel: Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

  • 14.2

    Gerichtsstand (Kaufleute): Hamburg; es gilt deutsches Recht.

  • 14.3

    Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Anlagen

Anlage 1 – Leistungs‑ & Preisübersicht (AÜ)

Zuschläge (auf den vereinbarten Stunden‑Verrechnungssatz):

    • Mehrarbeit: + 25 % ab der 41. Wochenstunde (Bezugsrahmen: Kalenderwoche Mo–So, 40‑Std‑Woche).
    • Nachtarbeit: + 25 % (22:00–06:00 Uhr, sofern nicht betrieblich abweichend geregelt).
    • Sonntag: + 50 %.
    • Feiertag: + 100 %.
  • Zuschlagslogik: Sofern nicht anders vereinbart, gilt nicht kumulativ – jeweils der höchste einschlägige Zuschlag. Abweichende Kumulationsregeln (z. B. Feiertag + Nacht) können schriftlich vereinbart werden.
  • Abrechnung: monatlich auf Basis der bestätigten Monatsstundenübersicht; Zahlungsziel: sofort netto.

Anlage 2 – Arbeitsschutzvereinbarung (Kurzfassung)

  • Entleiher erfüllt alle arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Einsatzbetrieb (Unterweisung vor Einsatzbeginn, Gefährdungsunterrichtung, besondere Qualifikationen/ärztliche Überwachung, Bereitstellung erforderlicher PSA).
  • Beier Consult GmbH sorgt für die Grundunterweisung und übermittelt relevante Qualifikations‑/Eignungsnachweise.
  • Bei Gefahrensituationen ist die Tätigkeit sofort zu unterbrechen und die Beier Consult GmbH unverzüglich zu informieren.
  • Zugang zu Betriebsanweisungen, Ersthelfern und ASiG‑Strukturen ist sicherzustellen.

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