Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Beier Consult GmbH
für Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung
Stand: 10.08.2025
1. Geltungsbereich
- 1.1
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Beier Consult GmbH („Auftragnehmer") und gewerblichen Kunden („Kunde") über Personalvermittlung sowie Arbeitnehmerüberlassung (AÜ).
- 1.2
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei Zustimmung in Textform durch die Beier Consult GmbH.
2. Begriffe
„Personalvermittlung" Nachweis/Herstellung des Kontakts mit dem Ziel eines Arbeits-/Dienstvertrags zwischen Kunde und Kandidat.
„Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)" vorübergehender Einsatz von bei der Beier Consult GmbH angestellten Mitarbeitern beim Kunden als Entleiher.
A. Personalvermittlung
3. Leistung & Vertragsschluss (auch ohne Suchauftrag)
- 3.1
Die Beier Consult GmbH darf Kandidatenprofile auch ohne vorherigen Suchauftrag initiativ übermitteln („Initiativvorschlag").
- 3.2
Ein Vermittlungsvertrag kommt spätestens zustande, wenn der Kunde
- (a) ein Gespräch/Interview vereinbart oder führt,
- (b) weitere Unterlagen anfordert,
- (c) das Profil intern oder an verbundene Unternehmen weiterleitet,
- (d) den Kandidaten/dessen Daten zu eigenen Recruiting-Zwecken nutzt, oder
- (e) den Kandidaten beschäftigt (Arbeits-/Dienstvertrag).
- 3.3
Separat erteilte Suchaufträge in Textform sind möglich; hierfür gelten diese AGB ergänzend.
4. Provision, Fälligkeit, Nachlauf
- 4.1
Vermittlungsprovision: 25 % des Brutto-Jahreszielgehalts (Fix + garantierte variable Zielanteile) des eingestellten Kandidaten.
- 4.2
Fälligkeit: sofort netto mit Unterzeichnung des Arbeits-/Dienstvertrags zwischen Kunde und Kandidat (Rechnungsstellung unmittelbar nach Nachweis).
- 4.3
Nachlauf/Schutz (12 Monate): Stellt der Kunde den vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung ein (auch bei verbundenen Unternehmen) ist die Provision gem. 4.1 fällig.
- 4.4
Umgehungsverbot: Gibt der Kunde Profile an Dritte weiter und kommt es dort zur Einstellung, schuldet er die Provision wie bei Eigeneinstellung.
5. Vorbekanntheits‑/Meldepflicht
- 5.1
Der Kunde teilt unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Zugang unseres Kandidatenprofils in Textform mit, ob ihm der Kandidat bereits bekannt ist, und nennt Quelle und Datum (z. B. eigene Bewerbung, andere Agentur).
- 5.2
Vorbekanntheit liegt vor, wenn dem Kunden der Kandidat innerhalb der letzten 12 Monate für dieselbe oder eine vergleichbare Position nachweislich vorgestellt wurde oder bereits ein sachbezogener Austausch zur Vakanz stattfand.
- 5.3
Beweislast: Der Kunde erbringt den Nachweis (z. B. datierte E-Mails / Bewerbungsunterlagen).
- 5.4
Rechtsfolge bei Verstoß: Unterbleibt die fristgerechte Mitteilung oder stellt der Kunde den Kandidaten gleichwohl ein (auch bei verbundenen Unternehmen), wird die Provision nach Ziff. 4.1 in voller Höhe fällig.
- 5.5
Ordnungsgemäße Meldung: Erfolgt die Meldung fristgerecht und kommt es ohne unsere Mitwirkung später zur Einstellung, entsteht keine Provision.
B. Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)
6. Erlaubnis, Form & Kennzeichnung
- 6.1
Die Beier Consult GmbH verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Kiel (Anschrift: Agentur für Arbeit Kiel, 24131 Kiel), vom 26. August 2010.
- 6.2
Der AÜ-Vertrag wird in Textform geschlossen, die Überlassung wird ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, und die einzusetzende Person wird vor Überlassung unter Bezugnahme auf den Vertrag konkretisiert.
7. Einsatzbedingungen, Equal Pay & Höchstüberlassung
- 7.1
Es gelten die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs (Equal Treatment). Von Equal Pay darf nur im gesetzlichen/tariflichen Rahmen abgewichen werden; spätestens nach 9 Monaten greift Equal Pay. Anrechnung einschlägiger Voreinsätze beim selben Entleiher: bis 3 Monate Unterbrechung werden mitgezählt. Verlängerung bis max. 15 Monate ist nur bei stufenweiser Heranführung nach einschlägigen Branchen‑Zuschlagstarifverträgen möglich.
- 7.2
Höchstüberlassungsdauer: Einsatz beim selben Entleiher max. 18 Monate. Voreinsätze (auch über andere Verleiher) werden angerechnet, sofern Unterbrechungen ≤ 3 Monate liegen; > 3 Monate setzen zurück.
- 7.3
Arbeitskampf: Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist; Leiharbeitnehmer müssen in diesem Fall nicht arbeiten.
- 7.4
Baugewerbe: Keine Überlassung für gewerbliche Bauarbeiten im Sinne der gesetzlichen Einschränkungen.
8. Arbeitsschutz & Zeiterfassung
- 8.1
Die Tätigkeit der Leiharbeitnehmer unterliegt den Arbeitsschutzvorschriften des Entleiherbetriebs; die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten hierfür trägt der Entleiher (Unterweisung vor Einsatzbeginn, Unterrichtung über Gefährdungen, besondere Qualifikationen/ärztliche Überwachung, Bereitstellung erforderlicher PSA).
- 8.2
Zeiterfassung: Der Kunde bestätigt Arbeitszeiten (digital/Zeitschein). Monatsstundenübersichten gelten mit Bestätigung als Leistungsabnahme.
9. Preise, Abrechnung, Zahlungsziel
- 9.1
Verrechnungssätze pro Stunde gem. Anlage 1 (Leistungs‑ & Preisübersicht); Zuschläge nach Anlage 1. Reise/Wege nach Vereinbarung.
- 9.2
Abrechnung: monatlich auf Basis der bestätigten Monatsstundenübersicht; Zahlungsziel: sofort netto. Verzug: Die gesetzlichen Regeln gelten; spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt automatisch Verzug ein, sofern nicht vorher Zahlung fällig war. Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB.
10. Übernahme aus AÜ – linear, Basis 25 %
Bemessungsgrundlage: Brutto‑Jahreszielgehalt beim Kunden. Einsatzdauer = zusammenhängende Überlassungszeit beim selben Entleiher; Voreinsätze werden angerechnet; Unterbrechungen > 3 Monate setzen auf 0.
| Zeitpunkt des Vertragabschlusses (seit Überlassungsbeginn) | Provision |
|---|---|
| 0 volle Monate | 25% |
| 1 volle Monate | 22,9% |
| 2 volle Monate | 20,9% |
| 3 volle Monate | 18,8% |
| 4 volle Monate | 16,7% |
| 5 volle Monate | 14,6% |
| 6 volle Monate | 12,5% |
| 7 volle Monate | 10,4% |
| 8 volle Monate | 8,3% |
| 9 volle Monate | 6,2% |
| 10 volle Monate | 4,2% |
| 11 volle Monate | 2,1% |
| ab 12 volle Monate | 0,0% |
C. Gemeinsame Regelungen
11. Haftung
- 11.1
Die Beier Consult GmbH wählt Personal mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.
- 11.2
Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur für Kardinalpflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden; bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; Leben/Körper/Gesundheit und Produkthaftung unberührt.
- 11.3
Für Erfüllungsrisiken unter Kundenweisung (AÜ‑Einsatz) haftet die Beier Consult GmbH nicht.
12. Datenschutz & Vertraulichkeit
- 12.1
Beide Parteien wahren Vertraulichkeit; Personen‑/Bewerberdaten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung genutzt.
- 12.2
Die Parteien handeln regelmäßig als getrennt Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); jede Partei erfüllt ihre Informations‑/Löschpflichten.
13. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.
14. Schlussbestimmungen
- 14.1
Textformklausel: Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
- 14.2
Gerichtsstand (Kaufleute): Hamburg; es gilt deutsches Recht.
- 14.3
Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Anlagen
Anlage 1 – Leistungs‑ & Preisübersicht (AÜ)
Zuschläge (auf den vereinbarten Stunden‑Verrechnungssatz):
- Mehrarbeit: + 25 % ab der 41. Wochenstunde (Bezugsrahmen: Kalenderwoche Mo–So, 40‑Std‑Woche).
- Nachtarbeit: + 25 % (22:00–06:00 Uhr, sofern nicht betrieblich abweichend geregelt).
- Sonntag: + 50 %.
- Feiertag: + 100 %.
- Zuschlagslogik: Sofern nicht anders vereinbart, gilt nicht kumulativ – jeweils der höchste einschlägige Zuschlag. Abweichende Kumulationsregeln (z. B. Feiertag + Nacht) können schriftlich vereinbart werden.
- Abrechnung: monatlich auf Basis der bestätigten Monatsstundenübersicht; Zahlungsziel: sofort netto.
Anlage 2 – Arbeitsschutzvereinbarung (Kurzfassung)
- Entleiher erfüllt alle arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Einsatzbetrieb (Unterweisung vor Einsatzbeginn, Gefährdungsunterrichtung, besondere Qualifikationen/ärztliche Überwachung, Bereitstellung erforderlicher PSA).
- Beier Consult GmbH sorgt für die Grundunterweisung und übermittelt relevante Qualifikations‑/Eignungsnachweise.
- Bei Gefahrensituationen ist die Tätigkeit sofort zu unterbrechen und die Beier Consult GmbH unverzüglich zu informieren.
- Zugang zu Betriebsanweisungen, Ersthelfern und ASiG‑Strukturen ist sicherzustellen.
Fragen zu unseren AGBs?
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.